BEG – Förderungen ab 2024

by Dominic Fritsch
Lesedauer ca: 3 Minuten

Mit der Erneuerung des GEG hat sich auch das BEG verändert. In diesem Magazinbeitrag erläutern wir, wo man sparen kann. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet finanzielle Anreize und Zuschüsse für Maßnahmen wie die Dämmung von Gebäuden, den Austausch von Heizungsanlagen durch effiziente Systeme, die Installation erneuerbarer Energien, den Einsatz von hocheffizienten Bautechnologien und vieles mehr. Die Förderung richtet sich sowohl an private Hausbesitzer und Wohnungseigentümer als auch an Unternehmen und Kommunen.

BEG = BEG?

Die BEG gliedert sich in drei Unterprogramme:

  1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG).
  2. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG).
  3. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Wir konzentrieren uns auf die geläufige BEG-EM.

Was wird gefördert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden. Diese umfassen unter anderem den Austausch von Heizungssystemen sowie weitere Effizienzmaßnahmen. Die Förderung ist für Gebäudenetze oder Wärmenetze mit bis zu 16 Gebäuden und bis zu 100 Wohnungen verfügbar.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, wobei verschiedene Bonusmöglichkeiten wie der Effizienzbonus, der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommensbonus in Betracht gezogen werden können. Die maximale Förderung und die förderfähigen Kosten variieren je nach Art der Maßnahme und der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude.

Beispielhaft sind Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen, Solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungstechnik sowie Maßnahmen zur Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen aufgeführt. Zusätzlich werden auch Förderungen für Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung und Emissionsminderung, Fachplanung und Baubegleitung angeboten, die bestimmte Prozentsätze der förderfähigen Kosten abdecken können, je nach Art der Maßnahme und der Art des Gebäudes.

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Neue Fördersätze BEG EM (für Anträge ab 01.01.2024)

EinzelmaßnahmenZuschussisFP- Bonus

Effizienz-

Bonus

Klimageschwin-

digkeitsbonus

Einkommens-

Bonus

max.

Förderung

Solarthermie 30%  20%30%70%
Wärmepumpe30% 5%20%30%70%
Biomasseheizungen30%  20%30%70%
Innovative Heizungstechnik (80% EE)30%  20%30%70%
Brennstoffzellenheizung30%  20%30%70%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz30%  20%30%70%
Wärmenetzanschluss30%  20%30%70%
Gebäudenetzanschluss30%  20%30%70%
Anlagentechnik (außer Heizung) z.B. Lüftung15%5%   20%
Heizungsoptimierung zur. Effizienzverbesserung15%5%   20%
Gebäudehülle15%5%   20%
Fachplanung und Baubegleitung50%    50%
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung50%    50%

Höchstgrenze förderfähige Kosten

Die maximale Auslastung für Wohnungsbesitzer, die ihre Immobilie selbst nutzen, beträgt 70%, während sie für nicht selbstnutzende Eigentümer bei 35% liegt.

Die in der Tabelle aufgeführten 70% für die maximale Förderung vereinzelter Einzelmaßnahmen beziehen sich nur auf selbstnutzende Eigentümer. 

Grundsätzlich gilt für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungsanlagen mit 80% EE aber auch für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung des Gebäudenetzes, bei Gebäude- und Wärmenetzanschlüssen folgende Staffelung der Höchstgrenze: 

  • erste Wohneinheit – 30.000€
  • zweite bis sechste Wohneinheit – 15.000€ 
  • ab der siebten Wohneinheit –  8.000€

Bei der Förderung der Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudehülle liegt die Höchstgrenze pro Wohneinheit ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 30.000€ und mit individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 60.000€. 

Für die Fachplanung und Baubegleitung können pro Kalenderjahr 50% gefördert werden. Die Höchstgrenzen lauten wie folgt: 

  • Ein- und Zweifamilienhaus – 5.000€
  • ab 3 WE – 2.000€ pro WE
  • max. 20.000€ pro Gebäude
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Fördervoraussetzungen 

Zuschuss

Den Zuschuss erhalten alle Antragsberechtigten (Eigentümer, Vermieter, Unternehmen) von Wohn- und Nichtwohngebäude. 

isFP-Bonus

Den Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan erhält man nur, wenn dieser vorgelegt werden kann.

Effizienzbonus

Wird ausgezahlt, wenn alternative Energiequellen wie umweltfreundliche Kältemittel oder die Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Verbindung mit Wärmepumpen eingesetzt werden. 

Klimageschwindigkeitsbonus

Für Eigentümer, die ihre Heizungsanlage vorzeitig austauschen möchten und selbst in ihrem Wohnraum leben:

  • Heizsysteme wie Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen (ohne Altersbegrenzung)
  • Gas- oder Biomasseheizungen mit einer Mindestnutzungsdauer von 20 Jahren
  • Voraussetzung: Die bestehenden Heizungsanlagen müssen intakt sein.
  • Nach dem Austausch dürfen keine fossilen Wärmeerzeuger mehr genutzt oder eingebaut werden.

Einkommensbonus

Für Wohnungsbesitzer, die selbst in ihrem Eigentum wohnen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 € haben.

FAQs

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsanlagen-Austausch, erneuerbare Energien und moderne Bautechnologien mit finanziellen Anreizen für Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen.

Wer kann von der BEG profitieren?

Alle Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen, die die Förderungsbedingungen erfüllen. 

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